- Zollstunden
- nach den örtlichen Verhältnissen, den Verkehrsbedürfnissen, der Personallage der Zollverwaltung und i.d.R. im Benehmen mit der Nachbarzollverwaltung festgelegte Zeiten, in denen Waren, die auf ⇡ Zollstraßen zu befördern sind, eingeführt oder ausgeführt werden dürfen. Die Z. werden durch Aushang bei den betreffenden Zollstellen bekannt gegeben. Sie umfassen i.Allg. die helle Tageszeit.- Vgl. auch ⇡ Zollstundenzwang.
Lexikon der Economics. 2013.