Zollstunden

Zollstunden
nach den örtlichen Verhältnissen, den Verkehrsbedürfnissen, der Personallage der Zollverwaltung und i.d.R. im Benehmen mit der Nachbarzollverwaltung festgelegte Zeiten, in denen Waren, die auf  Zollstraßen zu befördern sind, eingeführt oder ausgeführt werden dürfen. Die Z. werden durch Aushang bei den betreffenden Zollstellen bekannt gegeben. Sie umfassen i.Allg. die helle Tageszeit.
- Vgl. auch  Zollstundenzwang.

Lexikon der Economics. 2013.

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